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   LSG Bayern, 16.11.2007 - L 8 AL 522/04   

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https://dejure.org/2007,32019
LSG Bayern, 16.11.2007 - L 8 AL 522/04 (https://dejure.org/2007,32019)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.11.2007 - L 8 AL 522/04 (https://dejure.org/2007,32019)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. November 2007 - L 8 AL 522/04 (https://dejure.org/2007,32019)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung eines höheren Arbeitslosengeldes i.R.e. Berechnung nach fiktivem Bemessungsentgelt; Anforderungen an die Berechnung eines fiktiven Bemessungsentgeltes bei vorheriger geringfügiger Beschäftigung; Anforderungen an einen "erreichbaren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R

    Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Ausnahme von der unbedingten Geltung

    Auszug aus LSG Bayern, 16.11.2007 - L 8 AL 522/04
    Art. 6 Abs. 4 Grundgesetz (GG) verbietet (zwar) jede Diskriminierung und verengt den im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes bestehenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zugunsten der Mütter (vgl. BSG vom 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R = BSGE 91, 226 = SozR 4-4300 § 147 Nr. 2).

    Aus Art. 6 Abs. 4 GG kann aber nicht abgeleitet werden, dass der Gesetzgeber gehalten wäre, jede mit der Mutterschaft zusammenhängende wirtschaftliche Belastung auszugleichen (vgl. BSG 7. Senat, 21.10.2003, Az.: B 7 AL 28/03 R).

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 6/99 R

    Arbeitslosenhilfe - fiktive Bemessung - Bemessungsentgelt - Zusammenrechnung von

    Auszug aus LSG Bayern, 16.11.2007 - L 8 AL 522/04
    Schließlich werde auch von der Klägerin verkannt, dass bereits zur Vorgängernorm das BSG festgestellt habe, dass hinsichtlich der Beurteilung, ob die Zugrundelegung des (jeweiligen) Arbeitsentgelts realistisch sei, zu fordern sei, dass auf dem erreichbaren Arbeitsmarkt Arbeitsplätze für die entsprechende Beschäftigung in nennenswertem Umfang vorhanden seien (SozR 3-4100 § 136 Nr. 9).

    Denn es ist nach der Rechtsprechung des BSG bereits zur Vorgängervorschrift (SozR 3-4100 § 136 Nr. 9) zu fordern, dass hinsichtlich der Beurteilung, ob die Zugrundelegung des (jeweiligen) Arbeitsentgelts realistisch sei, dass auf dem erreichbaren Arbeitsmarkt Arbeitsplätze für die entsprechende Beschäftigung in nennenswertem Umfang vorhanden sein müssen.

  • BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 79/89

    Berechnung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Anwendung des

    Auszug aus LSG Bayern, 16.11.2007 - L 8 AL 522/04
    Hierbei ist das Günstigkeitsprinzip anzuwenden, nach dem - wenn für den Arbeitslosen mehrere Beschäftigungen in Betracht kommen - von der Beschäftigung mit dem höchsten Arbeitentgelt auszugehen ist (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 43 mwN) und nicht von der Beschäftigung mit dem Tariflohn, den der Arbeitslose mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erzielt hätte (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 51).
  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 105/75

    Zur Frage, ob persönliche Leistungszulagen auf das Unterhaltsgeld anrechenbar

    Auszug aus LSG Bayern, 16.11.2007 - L 8 AL 522/04
    Hierbei ist vor allem auf den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Arbeitslosen abzustellen (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 2), allerdings bei unbeschränkt Vermittlungsfähigen ist auch auf das Arbeitsentgelt einer solchen Beschäftigung, für die er darüber hinaus außerhalb seines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts dem Grunde nach zur Verfügung steht.
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